Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen AP Übersetzungen (Übersetzungsdienst) und deren Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzungsdienst nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
  1. Der Auftraggeber hat den Übersetzungsdienst rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsdienst einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzungsdienst eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Druckt der Kunde ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzungsdienst bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  3. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsdienstes.
  4. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzungsdienst frei.
  1. Der Übersetzungsdienst behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
  2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  3. Beseitigt der Übersetzungsdienst die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
  1. Der Übersetzungsdienst haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzungsdienst trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
  2. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzungsdienst auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages vom Übersetzungsdienst begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
  3. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzungsdienst wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
  4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
  1. Der Übersetzungsdienst verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
  1. Der Übersetzungsdienst ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzungsdienst dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten. In diesem Fall ist der Übersetzungsdienst für eine etwaige Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte nicht verantwortlich.
  1. Die Rechnungen des Übersetzungsdienstes sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.
  3. Der Übersetzungsdienst hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzungsdienst kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzungsdienst kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe dessen Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsdienstes. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Der Übersetzungsdienst behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist Hamburg.
  3. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  1. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.